Beschneidung von Jungen

Grenzen, Grenzübertritte, Missachtung von Grenzen sind zentrale Themen unserer alltäglichen Arbeit, denn Gewalt ist die massive Verletzung von Grenzen des Gegenübers. Deshalb sind wir sehr sensibel, wenn – mit welchem Argument auch immer – Grenzverletzungen gerechtfertigt werden. Die körperliche Unversehrtheit zu verletzen, stellt eindeutig eine Grenzverletzung dar und darf keinesfalls ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen werden.

Aus diesem Grund begrüßen wir das Urteil des Kölner Landgerichts, dass die Beschneidung von Jungen verurteilt.

 

Terre des femmes hat eine Stellungnahme abgegeben, die uns aus dem Herzen spricht. Deshalb möchte ich sie hier – mit Erlaubnis von Terre des femmes – nochmals veröffentlichen:

 

Für die körperliche Unversehrtheit von Kindern

von Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende TERRE DES FEMMES
Am 26. Juni hat das Landgericht Köln entschieden, dass religiöse Beschneidung bei Kindern eine Körperverletzung ist und dass sich Ärztinnen und Ärzte, die sie dennoch vornehmen, strafbar machen.

Als Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES begrüße ich dieses Urteil, da es zeigt, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf.
Das Gericht hat bei der Güterabwägung zwischen zwei Grundgesetzartikeln klargestellt: Das im Grundgesetz verankerte Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Erziehungsrecht der Eltern haben keinen Vorrang gegenüber dem vom Grundgesetz verbrieften Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und
Selbstbestimmung. Hinzu kommt die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, mit der sich Deutschland verpflichtet hat, Bräuche, die für Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Dass dieser irreversible Eingriff nicht dem Wohl des Kindes entsprechen kann, machen nicht nur die Narkoserisiken sondern auch Nachblutungen, Fistelbildung und z.T. lebenslange seelische Schäden deutlich.
Das ist auch der Grund dafür, dass die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie Beschneidungen ohne medizinische Indikation wie z.B. Vorhautverengung, ablehnt und auch die Krankenkassen eine massive die Kosten nicht übernehmen, wenn kein Heileingriff vorgenommen wird. Und welches Männerbild liegt dem nachgeschobenen Argument zugrunde, es sei hygienischer, die Vorhaut abzutrennen? Wasser ist bei uns kein Mangel und wie „Mann“ sich wäscht, sollten Jungen früh lernen. Auch das Argument, in den USA seien über 70% der Männer
beschnitten, taugt nicht. Im 19. Jahrhundert als Mittel gegen Masturbation eingeführt, steht die Beschneidung als Symbol der Sexualfeindlichkeit. Als Menschenrechtsorganisation geht es TERRE DES FEMMES um etwas
Grundlegenderes: die körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein Menschenrecht und muss für alle Kinder gleichermaßen gelten, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Wir machen uns stark dafür, dass irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger
Behandlungen – generell verboten werden. Sie dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen und Jungen. Dass dies in der Realität täglich dennoch geschieht, wissen wir als Mädchen- und Frauenrechtsorganisation nur zu gut. Denn: Seit 30 Jahren setzt sich TERRE DES FEMMES weltweit für ein Ende weiblicher Genitalverstümmelung ein, der immer noch jährlich 3 Millionen Mädchen zum Opfer fallen. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sterben bis zu einem
Viertel der Betroffenen an den unmittelbaren oder langfristigen Folgen wie Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt. Indem wir das Urteil des Landgerichts Köln begrüßen, behaupten wir nicht, dass die Schwere und Folgen
weiblicher Genitalverstümmelung und männlicher Vorhautbeschneidung vergleichbar sind. Unser Anliegen ist es auch nicht, diese Praktiken gegeneinander aufzuwiegen. Was wir brauchen ist eine gesellschaftliche Debatte, die durch das Kölner Urteil endlich angestoßen wurde. Diese muss im gegenseitigen Respekt voreinander geführt werden und darf sich nicht pauschal gegen Menschen jüdischen oder islamischen Glaubens richten. Die Fragen sind aber: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Welche Werte sind uns wichtig? Uns ist bewusst, dass Verbote allein nicht
ausreichen.
TERRE DES FEMMES wird einen Beitrag dazu leisten, dass Eltern davon überzeugt werden, dass kleine Jungen ohne medizinische Notwendigkeit keinem riskanten Eingriff ausgesetzt werden dürfen. In der jüdischen Gemeinde gab es 2006 eine Umfrage, wonach 1/3 der Eltern die Beschneidung ablehnen, aber dem Druck der Gesellschaft nicht standgehalten haben. Dennoch wächst die Zahl derer, die sich gegen dieses Ritual entscheiden. Jungen sollen sich, wenn sie alt genug sind, selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheiden können. Durch das Urteil sehen wir das Recht der Eltern auf Religionsausübung nicht eingeschränkt, wenn sie in Zukunft abwarten müssen, wie ihr
Sohn sich später entscheidet. Weibliche Genitalverstümmelung hingegen ist und bleibt aufgrund der Schwere des Eingriffs und der massiven Folgen eine Menschenrechtsverletzung, der Ärztinnen und Ärzte nicht zustimmen dürfen, egal wie alt die Betroffenen sind.

TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen – gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel, Zwangsprostitution
und soziale Rechte für Arbeiterinnen. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Bundesgeschäftsstelle
TERRE DES FEMMES
Menschenrechte für die Frau e. V.
Brunnenstr. 128 • 13355 Berlin
Tel. 030 40504699-0 • Fax 030 40504699-99
E-Mail: info@frauenrechte.de
www.frauenrechte.de

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